Nach Wortwechsel niedergestreckt und von mehreren Tätern zunächst mit Fusstritten traktiert – schliesslich Messer in oberen Rücken gerammt – u.a. stark blutende Stichverletzung mit Absprengung Wirbelkörper und Gefühlsstörungen im Nervensegment und Verletzung des Nerventraggeflechts des linken Armes – posttraumatische Belastungsstörung – versuchte vorsätzliche Tötung – Genugtuung nach OHG CHF 15‘000.00 (Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion BE, 15.04.2008). - HÜTTE/LANDOLT Nr. 577 (S. 408): Messerstichverletzung im Bereich des linken Oberbauchs, tiefe Schnittverletzung im Bereich der linken Hand mit Durchtren-