Weiter wurden keine zahlreichen Operationen nötig und auch zu einer posttraumatischen Belastungsstörung kam es beim Privatkläger nicht. In Bezug auf den letztzitierten Fall ist schliesslich festzuhalten, dass die angegebene Summe offenbar auch den Schadenersatz beinhaltete. 27.3.2 Es finden sich zahlreiche weitere Präjudizien, in welchen deutlich tiefere Genugtuungen gesprochen wurden, so etwa: - HÜTTE/LANDOLT Nr. 629 (S. 421): Schläge mit Metallstange – Frakturen und tiefe