27.3.1 Der Privatkläger zitiert zur Begründung der von ihm (in seinem Hauptantrag) geforderten Genugtuungssumme von CHF 60‘000.00 folgende Urteile: - HÜTTE/LANDOLT Nr. 219 (S. 385 f.): Täter fügte seiner 36-jährigen Ex-Geliebten zwölf Stichverletzungen an Hals, Brustkorb, Bauch, Beinen und Händen zu – die Leber, eine Vene sowie die Luftröhre wurden durchstochen – Opfer starb beinahe – 20 Operationen – Opfer litt in der Folge an Angstzuständen und Depressionen – Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung – Freiheits-