Seine rechte Hand wird höchstwahrscheinlich für immer eine Hilfshand bleiben. Darüber hinaus zeitigte die Tat beim Privatkläger auch gewisse psychische Folgen (Albträume, akuten Stresssituationen, Angst und Backflashs). Rund zwei Monate nach dem Vorfall wurde bei ihm eine Anpassungsstörung mit Angst und posttraumatischen Symptomen diagnostiziert. Eine aktuellere Diagnose liegt jedoch nicht vor – der Bericht der Ergotherapiepraxis (pag. 549 ff.) stellt jedenfalls keine fachkundige Einschätzung dar – und der Privatkläger hat sich gemäss seinen Angaben auch nie in psychiatrische oder psychologische Behandlung begeben.