Der Privatkläger leidet bis heute und höchstwahrscheinlich bleibend an Nervenund Muskelschäden am rechten Arm. Damit einher gehen ein Funktionsverlust der rechten Hand (Kraft, Greiffunktion) sowie eine stark verminderte Sensibilität mit der Gefahr von Folgeschäden. Der Privatkläger ist deshalb heute in sämtlichen Tätigkeiten des Alltags sowie in allen beidhändigen Freizeitaktivitäten erheblich eingeschränkt und teilweise auf Hilfe von Drittpersonen angewiesen. Seine rechte Hand wird höchstwahrscheinlich für immer eine Hilfshand bleiben.