94 genannten Schnitt-/Stichverletzung schwebte der Privatkläger in akuter Lebensgefahr. Ein Verbluten konnte nur mit Glück verhindert werden. Der Privatkläger musste notfallmässig operiert werden. Er war knapp zwei Monate hospitalisiert und befindet sich seither in ambulanter physio- und ergotherapeutischer Behandlung. Der Privatkläger leidet bis heute und höchstwahrscheinlich bleibend an Nervenund Muskelschäden am rechten Arm.