Der Privatkläger erlitt drei Schnitt-/Stichverletzungen: eine oberflächliche auf der linken Brustkorbseite, eine am linken Ellenbogen mit Eröffnung des Schleimbeutels und Verletzung der Sehne sowie eine an der rechten Achsel mit nahezu vollständiger Durchtrennung der rechten Achselschlagader und -vene und hundertprozentiger Durchtrennung zahlreicher Nerven sowie Muskelläsionen. Aufgrund der letzt-