26. Allgemeine rechtliche Erwägungen zur Genugtuung Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und der Bemessung der Genugtuung im Allgemeinen kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. V.2.2., pag. 704 f.) verwiesen werden, welche hier nicht wiederholt zu werden brauchen. Soweit die Vorinstanz ausführt, in der Rechtsprechung habe sich bei der Bemessung der Genugtuung die Zwei-Phasen-Methode durchgesetzt, wobei die einfache