22.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen und wirkt sich damit nicht auf die auszufällende Strafe aus. 22.4 Fazit zu den Täterkomponenten / Hypothetische Gesamtstrafe und Zusatzstrafe (vor Einbezug der Reststrafe aufgrund Rückversetzung) Die Straferhöhung aufgrund der zahlreichen Vorstrafen und des Verhaltens des Beschuldigten im Vollzug wird durch die mit dem Geständnis einhergehende Strafreduktion kompensiert. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten damit nicht auf das Strafmass aus.