– 28.02.2015); Insgesamt wurden also kumuliert 415 Strafeinheiten wegen illegalen Aufenthalts und anderer Vergehen verhängt, wobei nicht gesagt werden kann, wie viele der Strafeinheiten jeweils auf den illegalen Aufenthalt entfielen. Wenngleich die abgeurteilten Begehungszeiträume gewisse Unterbrechungen aufweisen (z.B. 26.09.2013 - 20.10.2014), also kein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz daraus hervorgeht, ist zu Gunsten des Beschuldigten anzunehmen, dass er sich seit dem 12. Juni 2012 ununterbrochen und basierend auf einem einheitlichen Tatenschluss illegal in der Schweiz aufhielt (vgl. auch pag. 128 und 130).