Er war allerdings bereits wiederholt wegen in diesem Zeitraum begangenen rechtswidrigen Aufenthalts (und weiterer Delikte) bestraft worden, nämlich (vgl. Strafregisterauszug, pag. 829 f.): - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, vom 1. Mai 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 30.00 (illegaler Aufenthalt 12.06.2012 – 10.03.2013 + 3 weitere Vergehen);