20. Einzelstrafe für illegalen Aufenthalt 20.1 Strafzumessungsrelevanter Sachverhalt Der Beschuldigte wurde von der Vorinstanz weiter rechtskräftig wegen illegalen Aufenthalts, begangen in der Zeit vom 29. Februar 2015 [recte 1. März 2015] bis zum 20. März 2016 in Bern und anderswo, schuldig gesprochen. Der Beschuldigte hatte sich gemäss Anklageschrift trotz rechtskräftiger Wegweisung vom 12. Juni 2012 bis zu seiner Festnahme nach dem Vorfall am Bollwerk rechtswidrig in der Schweiz aufgehalten.