Auch aufgrund seiner somatischen Beschwerden war der Privatkläger allerdings rund ein Jahr lang 100% arbeitsunfähig (vgl. pag. 553), bis ihm von der IV eine auf seine körperlichen Fähigkeiten angepasste Stelle vermittelt werden konnte. Wenngleich anzumerken ist, dass er nie auf seinem angestammten Beruf gearbeitet hatte, gilt es zu berücksichtigen, dass eine bimanuelle handwerkliche Arbeit in Zukunft kaum mehr möglich sein wird. Der Privatkläger wird sich beruflich umorientieren müssen. Die Folgen der Tat wiegen insgesamt schwer.