Gemäss seinen Aussagen leidet der Privatkläger auch heute noch an Angst und Stress und sieht manchmal Bilder des Vorfalls vor sich (Backflashs). Immerhin scheinen die psychischen Folgen der Tat aber nicht allzu gross zu sein, begab sich der Privatkläger doch nie in psychiatrische oder psychologische Behandlung und ist auch nicht erwiesen, dass sich die Anpassungsstörung zu einer posttraumatischen Belastungsstörung entwickelt hätte. Auch aufgrund seiner somatischen Beschwerden war der Privatkläger allerdings rund ein Jahr lang 100% arbeitsunfähig (vgl. pag.