Darüber hinaus zeitigte die Tat beim Privatkläger auch gewisse psychische Folgen. So litt er im R.________Spital an regelmässigen Albträumen und akuten Stresssituationen. Während die dortigen Ärzte zum Zeitpunkt des Austritts noch keine Hinweise auf eine ängstliche oder depressive Anpassungsstörung fanden, wurde in der Rehabilitationsklinik anschliessend «le diagnostic psychiatrique d’un trouble de l’adaptation avec réaction anxieuse de type post-traumatique» gestellt. Gemäss seinen Aussagen leidet der Privatkläger auch heute noch an Angst und Stress und sieht manchmal Bilder des Vorfalls vor sich (Backflashs).