Obwohl der postoperative Verlauf und die Wundheilung grundsätzlich komplikationslos verliefen, leidet der Privatkläger bis heute und höchstwahrscheinlich bleibend an Nerven- und Muskelschäden und daraus resultierenden Funktionsverlusten der rechten Hand. Die Greiffunktion ist stark eingeschränkt, die Finger verharren in einer Krallstellung. Weiter besteht eine verminderte Sensibilität des rechten Unterarms und insbesondere der rechten Hand. Damit einher geht die Gefahr von Folgeschäden (z.B.