Verschuldensmindernd wirkt sich an dieser Stelle die Willensrichtung des Beschuldigten aus. Da dieser "bloss" eventualvorsätzlich gehandelt hat, erscheint eine Reduktion der Strafe um 2 Jahre angezeigt. 18.2.5 Vermeidung der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte wurde zwar vom Privatkläger provoziert und aufgefordert, sich zu ihm zu begeben. Wie auf dem Video ersichtlich ist, wäre es dem Beschuldigten jedoch durchaus möglich gewesen, einfach Richtung Bahnhof weiterzugehen, anstatt sich auf die Konfrontation mit dem Privatkläger einzulassen.