84 nen Wortwechsel mit dem Privatläger ein. Nachdem er in der Folge vom Privatkläger angegriffen worden war, ging er sofort in den Gegenangriff über und führte in rascher Folge vier wuchtige Messerstiche relativ ungezielt gegen den Oberkörper seines Kontrahenten aus. Dabei agierte er mit erheblicher Aggressivität und drängte den sich bereits in der Defensive befindlichen Privatkläger immer weiter vor sich her.