Solches wurde vom Beschuldigten aber nie geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. Der Beschuldigte hatte wohl Angst um seinen Kiefer und vor möglichen Auswirkungen des Pfeffersprays. Gemäss den tatsächlichen Feststellungen empfand er hingegen z.B. keine wirkliche Todesangst. Er hatte auch bereits geahnt, dass es zu einer tätlichen Konfrontation kommen könnte. Bei der zunächst verbalen Auseinandersetzung wirkte der Beschuldigte sodann eher relaxt und liess sich sogar ziemlich viel vom Privatkläger gefallen. Von einer entschuldbaren Aufregung oder Bestürzung über den Angriff kann deshalb von vornherein keine Rede sein.