Vier wuchtige, in schneller Folge relativ ungezielt gegen den Oberkörper geführte Stiche mit dem zwar kleinen, aber scharfen und spitzen Messer waren hingen in keiner Weise erforderlich. Wenn die Verteidigung diesbezüglich vorbringt, eine andere Vorgehensweise hätte den Angriff nicht mit Sicherheit sofort beendet, zumal der Privatkläger die Dose erst nach dem vierten Messerstich fallen gelassen habe, kann dem nicht gefolgt werden.