Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte vom Privatkläger angegriffen wurde, indem jener zunächst einen Pfefferspray gegen ihn einsetzte und ihm anschliessend eine leichten, wenn auch schmerzvollen Stoss/Hieb an den Kiefer versetzte. Nachdem der Beschuldigte hierauf einen ersten Messerstich/-schlag gegen den Privatkläger ausgeführt hatte, setzte letzterer den Pfefferspray erneut gegen den Beschuldigten ein bzw. versuchte dies zumindest oder drohte damit. Der Beschuldigte packte den Privatkläger hierauf im Bereich von dessen rechten Handgelenk, die Dose hielt jener aber auch während der weiteren drei Messerstiche weiter in der Hand.