77 auch nachvollziehbar, dass er Angst vor einem erneuten Kieferbruch hatte. Weiter befürchtete der Beschuldigte, dass der Privatkläger möglicherweise auch die auf der Betonmauer stehende leere Bierflasche gegen ihn einsetzen könnte. Und nicht zuletzt sah er sich dem Pfeffersprayangriff ausgesetzt, welcher auch weiterhin drohte, solange der Privatkläger die Dose noch in der Hand hatte.