te. Nichtsdestotrotz ging die Initiative zu dieser Konfrontation klar vom Privatkläger aus und dieser war es auch, welcher als erster in relevanter Weise tätlich wurde, indem er unvermittelt einen Pfefferspray gegen den Beschuldigten einsetzte und diesem sogleich auch noch einen – wenn auch nicht besonders starken – Stoss/Hieb an den Kiefer verpasste. Es ist davon auszugehen, dass dieser Stoss/Hieb dem Beschuldigten aufgrund der vorbestehenden Kieferentzündung erhebliche Schmerzen bereitete und deshalb