76 lich auf diese ein und reagierte schliesslich durchaus aggressiv auf den Pfeffersprayeinsatz, indem er gegen den sich frontal vor ihm befindlichen, bereits zurückweichenden Privatkläger in kurzer Folge vier wuchtige, schwungvolle Stiche ausführte. Jedenfalls bei einem derartigen Vorgehen, bedarf es auch bei einem vergleichsweise kleinen Messer keiner besonderen Intelligenz um zu erkennen, dass lebensgefährliche und auch tödliche Verletzungen resultieren können.