Entgegen der Darstellung der Verteidigung waren seine Stiche dabei auch nicht einzig gegen den Arm des Privatklägers gerichtet und höchstens «fehlgeleitet». Wie das Beweisverfahren ergeben hat, wurden die Stiche vielmehr relativ ungezielt gegen den Oberkörper des Privatklägers ausgeführt und es war letztlich Zufall, wie und wo genau sie diesen trafen. Entsprechend resultierten auch sehr unterschiedliche Verletzungen an diversen Körperstellen (lebensgefährliche 5 cm lange Schnittverletzung an der rechten Achsel; den Schleimbeutel eröffnende Schnittverletzung mit ca. 3 cm langer Längsverletzung der Sehne am linken Ellenbogen; oberflächliche Schnittverletzung an der linken Brustkorbseite).