Es besteht zwar die Möglichkeit, dass ein solches Risiko eintritt, weil jede Klinge tödlich verwendet werden kann. Gleichwohl liegt bei einer solchen Klinge der Todeseintritt nicht schlechterdings auf der Hand. Überdies stach der Beschwerdeführer nicht frontal, sondern seitlich unter der Achsel in den Oberkörper des Opfers, das im Begriff war, ihn mit gestrecktem Arm an der Schulter zurückzuhalten. Das Opfer wollte die Auseinandersetzung zwischen seinem Freund und dem Beschwerdeführer beenden. Damit war der Messerstich des Beschwerdeführers eine Reaktion auf dessen Intervention.