Der Beschwerdeführer hatte ihm daraufhin einen Schlag gegen den Kopf verpasst, worauf das Opfer definitiv zu Boden gegangen war. Die Stichverletzung unterhalb der linken Achsel hatte beim Opfer zu einem grossen Bluterguss zwischen den Rippenfellblättern und zu Atemnot geführt. Lebenswichtigen Organe waren nicht getroffen worden. Ohne die erfolgte ärztliche Behandlung (Drainageeinlage) wären tödliche Folgen aufgrund von Sauerstoffmangel und hohem Blutverlust allerdings nicht auszuschliessen gewesen.