ein. Die Videobilder und auch die Aussagen des Beschuldigten lassen zudem den Schluss zu, dass er mit seinen Schlägen/Stichen nicht (allein) auf den Arm des Privatklägers zielte, in welcher jener den Pfefferspray hielt. Vielmehr setzte er das Messer relativ ungezielt gegen den Oberkörper des Privatklägers ein und es war – auch gemäss seinen eigenen Aussagen – Zufall, wo er ihn letztlich traf.