Der Beschuldigte wurde zwar von dem nun wieder schlichtend eingreifenden Mann mit dem roten Kapuzenpullover leicht zurückgehalten bzw. Richtung Betonmauer gedrängt, der Beschuldigte machte aber keine Anstalten, dem Privatkläger nachzurennen. Bei welchem der vier Schläge/Stiche dem Beschuldigten die Verletzung an der rechten Achsel zugefügt wurde, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, jedoch auch offen bleiben. Im Vordergrund steht der dritte Schlag/Stich, während der vierte und letzte mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Verletzung an der linken Brustkorbhälfte des Privatklägers führte.