Dabei versetzte der Beschuldigte dem Privatkläger mit der rechten Hand in kurzer Folge drei weitere wuchtige Schläge/Stiche gegen den Oberkörper, während er den Privatkläger mit der linken Hand im Bereich von dessen rechtem Handgelenk festhielt und so den Pfefferspray zunehmend neutralisieren bzw. von seinem eigenen Kopf wegführen konnte. Nach dem vierten Schlag/Stich gelang es dem Beschuldigten, dem Privatkläger den Pfefferspray zu entreissen. Auf jeden Fall liess der Privatkläger diesen los und der Pfefferspray fiel zu Boden. Damit war die tätliche Auseinandersetzung beendet.