In der Folge ging der Privatkläger ein weiteres Mal auf den Beschuldigten los, wobei zu dessen Gunsten davon auszugehen ist, dass der Privatkläger ihn mit den Händen (bzw. allenfalls mit dem sich in seiner Hand befindlichen Pfefferspray) im Gesicht traf. Entgegen der Darstellung des Beschuldigten handelte es sich dabei allerdings höchstens um einen Stoss/Hieb und nicht um einen kräftigen Faustschlag. Der Treffer kann für den Beschuldigten aufgrund seines kurz zuvor operierten, aber schlecht verheilten, entzündeten Kiefers dennoch relativ schmerzhaft gewesen sein.