Dieser passt von seiner Grösse und Farbe her zu dem auf den Videobildern ersichtlichen Gegenstand und wurde vom Beschuldigten als Pfefferspray identifiziert, welcher gegen ihn eingesetzt worden sei. Darauf fand sich ein inkomplettes männliches DNA-Mischprofil, was sich mit Berührungen durch den Privatkläger, den Beschuldigten und (allenfalls) dem Mann mit dem roten Kapuzenpullover vereinbaren lässt. Ausserdem war der Pfeffergel auch bereits einmal ausgelöst worden. Ob es sich bei dem sichergestellten Pfeffergel tatsächlich um den verwendeten Pfefferspray handelt, muss letztlich offen gelassen werden.