schlichtender Absicht aus der Situation herauszunehmen versuchte, nutzte der Privatkläger diese Situation, um zum Angriff überzugehen. Zumindest in dubio pro reo muss davon ausgegangen werden, dass der Privatkläger einen Pfefferspray einsetzte, als er nun seinen rechten Arm in Richtung des Gesichts des Beschuldigten ausstreckte und eine knappe Sekunde lang statisch in dieser Position verharrte. Nicht nur der auf dem Video ersichtliche Bewegungsablauf und die konstanten Aussagen des Beschuldigten sprechen dafür.