Der Beschuldigte trug das Messer mithin – wie er zuletzt selbst andeutete – von Anfang an offen in der Hand oder – was deutlich weniger wahrscheinlich ist – zumindest geöffnet in seiner Hosentasche. Gleichzeitig zeigte sich der Beschuldigte zunächst eher entspannt und wollte seinen Weg zum Bahnhof fortsetzen, als der bei der Zu-/Ausfahrt SBB leicht hinter einer Betonmauer zurückgezogen wartende Privatkläger auf ihn zutrat. Da drehte sich der Beschuldigte zum Privatkläger um und stellte sich der verbalen Auseinandersetzung.