Wie auch der Beschuldigte zunächst angab, muss die Klinge bei dieser Art Messer beidhändig geöffnet werden. Seine späteren Aussagen, wonach er damals spitze Fingernägel gehabt und die Klinge allenfalls auch einhändig geöffnet habe, erscheinen dagegen völlig unplausibel. Jedenfalls wäre dies höchstens mit grösster Mühe möglich und würde entsprechend Zeit benötigen. Eine beidhändige oder mühevolle einhändige Öffnungsbewegung im Verlauf des auf den Videoaufnahmen ersichtlichen Aufeinandertreffens des Privatklägers und des Beschuldigten kann allerdings ausgeschlossen werden.