62 12. Zusammenfassende Würdigung und erstellter Sachverhalt Gestützt auf die konstanten und durch das Überwachungsvideo bestätigten Aussagen des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass der Privatkläger die Konfrontation mit diesem suchte. Er beschimpfte den Beschuldigten, forderte ihn auf, zu ihm zu kommen, und drohte ihm sinngemäss Prügel an. Der Beschuldigte wollte eine Auseinandersetzung mit dem Privatkläger zunächst vermeiden.