Würdigung: Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover kehrt zurück, wohl um allfällige Spuren zu beseitigen. Der von ihm ab der Betonmauer behändigte Gegenstand ähnelt von seiner Grösse und Farbe her dem Pfefferspray, welchen der Privatkläger anfänglich aus seiner Gesässtasche hervorgenommen hatte. Es dürfte sich allerdings nicht um jenen Pfefferspray handeln, da dieser nie erkennbar dem Mann mit den weissen Schuhen und der hellen Hose übergeben worden war und der Mann mit dem roten Kapuzenpullover selbst nichts auf die Betonmauer gestellt hatte. Dieser kann den Pfefferspray aber zwischenzeitlich bei den Veloständern weggeworfen haben.