Würdigung: Der Beschuldigte hebt den Pfefferspray auf. Seine widersprüchlichen Aussagen, wonach es sich – je nach Version – um den MP3 Player, seine Kopfhörer oder sein Mobiltelefon gehandelt habe, sind unglaubhaft, zumal nicht ersichtlich ist, wann dem Beschuldigten diese Gegenstände an jenem Ort hätten heruntergefallen sein sollen. Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover redet derweil auf den Beschuldigten ein.