20.03.2016 05:25:19,081 Beschreibung: Die beiden Kontrahenten halten den Gegenstand nicht mehr. Der Privatkläger ist etwas nach hinten gegen die Betonmauer gerückt. Er hält seinen rechten Arm gerade nach hinten, sein linker Arm ist leicht nach oben angewinkelt. Der Beschuldigte hält seinen rechten Arm unverändert hinter sich gestreckt. Das Gesicht hat er gegen den Privatkläger gerichtet. Seinen linken Arm hält er leicht angewinkelt vor sich. Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover bewegt sich auf die beiden zu. Zwischen den Beinen des Beschuldigten scheint – wie sogleich erkennbar werden wird – neu ein Gegenstand am Boden zu liegen.