Würdigung: Der Privatkläger hat den Pfefferspray mit der rechten Hand losgelassen und hält diesen nur noch mit der linken Hand. Der Beschuldigte versucht weiter, ihm diesen mit seiner linken Hand zu entreissen. Ob er – wie es die Vorinstanz interpretierte – gleichzeitig auch schon zu einem weiteren Schlag/Stich aufzieht oder dieser Eindruck nur der zurückschwingenden Bewegung seines Arms geschuldet ist, kann nicht klar gesagt werden. Zu Gunsten des Beschuldigten ist deshalb davon auszugehen, dass der Beschuldigte ab diesem Zeitpunkt keine Anstalten mehr machte, einen weiteren Schlag/Stich gegen den Privatkläger auszuführen. 20.03.2016 05:25:19,081 Beschreibung: