Würdigung: Auch der vierte Schlag/Stich wird vom Beschuldigten nicht wirklich gezielt, aber schnell und wuchtig ausgeführt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit führt dieser letzte Schlag/Stich zu der auf pag. 172 ersichtlichen Verletzung an der linken Brustkorbseite des Privatklägers. Der Beschuldigten führte die vier Schläge/Stiche gegen den Privatkläger innerhalb von nur rund vier Sekunden, also in sehr rascher Folge, aus. Insgesamt muss ab dem Zeitpunkt des Messereinsatzes von einem ausgeprägt aggressiven Vorgehen des Beschuldigten gesprochen werden, wenngleich – zumindest in dubio pro reo – davon auszugehen ist, dass er sich