51 20.03.2016 05:25:17,880 Beschreibung: Auch nach dem dritten Schlag/Stich hält der Beschuldigte den Privatkläger weiterhin im Bereich von dessen rechten Handgelenk fest. Seine rechte Hand ist an seiner Körperseite. Der Privatkläger steht mit seinem linken Fuss bereits auf der Erhöhung an der Betonmauer und hat seine beiden Arme Richtung des Bereichs der linken Hand des Beschuldigten ausgestreckt.