Vielmehr wird diese Hand vom Beschuldigten weiterhin festgehalten und nun klar nach unten gedrückt und insofern neutralisiert, während auch der dritte Schlag/Stich relativ ungezielt gegen den Oberkörper des Privatklägers erfolgt. Wie bereits mehrfach gesagt, kann nach Ansicht der Kammer schliesslich nicht mit Sicherheit bestimmt werden, bei welchem Schlag/Stich es zur Verletzung an der rechten Achsel des Privatklägers gekommen ist, wenngleich dieser dritte Schlag/Stich sicherlich im Vordergrund steht.