Würdigung: Dieses Bild zeigt den dritten Schlag/Stich des Beschuldigten gegen den Privatkläger. Erneut hat der Beschuldigte zuvor mit seinem rechten Arm relativ stark aufgezogen (vgl. 05:25:17,279) und dann den Schlag/Stich in einer schwingenden Bewegung und mit hoher Wucht ausgeführt. Es kann wiederum nicht von einem ausschliesslich gegen den Arm des Privatklägers gezielten Schlag/Stich gesprochen werden. Noch weniger ist der Angriff auf die rechte Hand des Privatklägers gerichtet, worin dieser den Pfefferspray hält. Vielmehr wird diese Hand vom Beschuldigten weiterhin festgehalten und nun klar nach unten gedrückt und insofern neutralisiert, während auch der dritte Schlag/