Er könnte diesem allerdings auch bei diesem zweiten Schlag/Stich die Verletzung an der rechten Achsel zugefügt haben. Wichtiger festzuhalten ist, dass auch dieser zweite Schlag/Stich eher ungezielt in Richtung des Oberkörpers des Privatklägers erfolgte. Dabei macht der Beschuldigte entgegen seiner Darstellung nicht den Eindruck, nichts mehr sehen zu können. 20.03.2016 05:25:16,879 Beschreibung: Der Privatkläger lehnt mit dem Oberkörper zurück, während der Beschuldigte dabei ist, das Gewicht auf den rechten Fuss zu verlagern. Er hält den Privatkläger im Bereich seiner Arme fest. Der Mann mit dem roten Kapuzenpullover führt seine Hand zu sei-