Würdigung: Der Privatkläger befindet sich klar in der Defensive, während der Beschuldigte einen zweiten Schlag/Stich gegen den Privatkläger ausführt. Dabei versucht er entgegen seinen Aussagen nicht, bloss Distanz zu schaffen, sondern er verringert diese noch und führt den Schlag/Stich – wenn auch mit einer kleineren Ausholbewegung als noch beim ersten Mal – mit erheblicher Wucht aus. Es ist denkbar, dass der Beschuldigte den Privatkläger hier am Ellenbogen trifft. Er könnte diesem allerdings auch bei diesem zweiten Schlag/Stich die Verletzung an der rechten Achsel zugefügt haben.