Es muss davon ausgegangen werden, dass der Privatkläger den Pfefferspray sowohl vor wie auch nach der Berührung im Gesicht des Beschuldigten einsetzte bzw. zumindest einzusetzen versuchte. 20.03.2016 05:25:16,481 Beschreibung: Der Privatkläger ist noch etwas weiter zurückgewichen. Er wird vom Beschuldigten mit der linken Hand am rechten Arm gehalten. Der Beschuldigte hat sein Gewicht auf den linken Fuss verlagert, den rechten Fuss bereits leicht angehoben und ist mit seinem Oberkörper in eine Vorwärtsbewegung übergegangen. Die anderen beiden Personen links im Bild beginnen, D.________ Richtung Bahnhof zu folgen.