Würdigung: Der Beschuldigte führt hier wie gesagt einen – bereits heftigen – ersten Schlag/Stich gegen den Privatkläger aus, während sich letzterer in der Defensive befindet. Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass der Privatkläger im Rückwärtsgehen weiterhin den Spray einsetzt bzw. zumindest einzusetzen versucht oder damit droht. Entgegen der Interpretation der Vorinstanz ist nach Ansicht der Kammer nicht erkennbar, ob bereits dieser erste Schlag/Stich zu einer Verletzung des Privatklägers führte. Auch wenn der Beschuldigte angab, nur die Jacke getroffen zu haben, ist möglich, dass es bereits hier zu der lebensgefährlichen Schnitt/