47 Während praktisch der gesamten Zeit war stets eine Hand sichtbar (oder zumindest anderweitig beschäftigt, 05:25:08,482 bis 05:25:09,281). Einzig während zwei sehr kurzen Zeitspannen – während rund einer Sekunde als der Beschuldigte den Privatkläger passierte (05:25:02,081 bis 05:25:03,082) und während rund einer halben Sekunde als der Beschuldigte vom Privatkläger angegriffen wurde (05:25:13,280 bis 05:25:13,680) – waren beide Hände des Beschuldigten vom Privatkläger verdeckt.