Sein linkes Bein ist etwas angewinkelt, wenige Zentimeter über dem Boden. Seinen rechten Arm hat er bereits hinten unten. Der Privatkläger hat immer noch beide Arme vor sich, allerdings nicht mehr auf Kopfhöhe des Beschuldigten. Er hebt den linken Fuss etwas an, um sich nach hinten zu verschieben.